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   VGH Bayern, 28.11.2012 - 10 ZB 12.1468   

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VGH Bayern, 28.11.2012 - 10 ZB 12.1468 (https://dejure.org/2012,41471)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.11.2012 - 10 ZB 12.1468 (https://dejure.org/2012,41471)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. November 2012 - 10 ZB 12.1468 (https://dejure.org/2012,41471)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Beschuldigteneigenschaft; Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Wiederholungsgefahr; Verhältnismäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2012 - 10 ZB 12.1468
    Letzteres ist nach ständiger Rechtsprechung dann der Fall, wenn der Sachverhalt, aufgrund dessen der Betroffene verdächtig ist oder der anlässlich des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens festgestellt wurde, nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalles Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene in den Kreis Verdächtiger einer noch aufzuklärenden anderen strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen letztlich überführend oder entlastend - fördern könnten (vgl. z.B. BVerwG vom 23.11.2005 Az. 6 C 2.05 RdNr. 22; BayVGH zuletzt vom 12.11.2012 Az. 10 C 12.346 RdNr. 4 sowie vom 6.12.2011 Az. 10 ZB 11.365 RdNr. 3).

    Der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft infolge der Beendigung des Strafverfahrens durch Einstellung, Verurteilung oder Freispruch lässt daher die Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen grundsätzlich unberührt (vgl. BVerwG vom 23.11.2005 a.a.O. RdNr. 20).

  • OVG Niedersachsen, 24.11.2010 - 11 LA 468/10

    Verhältnismäßigkeit der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2012 - 10 ZB 12.1468
    Denn das Gewicht des öffentlichen Interesses an der Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen bemisst sich im Fall des Klägers nach zutreffender Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht so sehr an der Schwere der konkreten Anlasstat, sondern vielmehr nach dem Gewicht und der Wahrscheinlichkeit derjenigen Straftaten, bei denen der Kläger zukünftig zum Kreis der potentiellen Beteiligten gehören kann und zu deren Aufklärung die anzufertigenden Unterlagen dienen sollen (vgl. OVG Lüneburg vom 24.11.2010 Az. 11 LA 468/10 RdNr. 4).
  • VGH Bayern, 06.12.2011 - 10 ZB 11.365

    Drogenstraftat; Wiederholungsgefahr; Notwendigkeit der erkennungsdienstlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2012 - 10 ZB 12.1468
    Letzteres ist nach ständiger Rechtsprechung dann der Fall, wenn der Sachverhalt, aufgrund dessen der Betroffene verdächtig ist oder der anlässlich des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens festgestellt wurde, nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalles Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene in den Kreis Verdächtiger einer noch aufzuklärenden anderen strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen letztlich überführend oder entlastend - fördern könnten (vgl. z.B. BVerwG vom 23.11.2005 Az. 6 C 2.05 RdNr. 22; BayVGH zuletzt vom 12.11.2012 Az. 10 C 12.346 RdNr. 4 sowie vom 6.12.2011 Az. 10 ZB 11.365 RdNr. 3).
  • VGH Bayern, 12.11.2012 - 10 C 12.346

    Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die Prüfung der Erfolgsaussichten der

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2012 - 10 ZB 12.1468
    Letzteres ist nach ständiger Rechtsprechung dann der Fall, wenn der Sachverhalt, aufgrund dessen der Betroffene verdächtig ist oder der anlässlich des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens festgestellt wurde, nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalles Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene in den Kreis Verdächtiger einer noch aufzuklärenden anderen strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen letztlich überführend oder entlastend - fördern könnten (vgl. z.B. BVerwG vom 23.11.2005 Az. 6 C 2.05 RdNr. 22; BayVGH zuletzt vom 12.11.2012 Az. 10 C 12.346 RdNr. 4 sowie vom 6.12.2011 Az. 10 ZB 11.365 RdNr. 3).
  • VGH Bayern, 16.03.2012 - 10 ZB 11.1396

    Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung; Darlegungsanforderungen;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2012 - 10 ZB 12.1468
    Danach wäre erforderlich, dass der Kläger als Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist, und darlegt, inwieweit ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (st. Rspr.; vgl. z.B. BayVGH vom 16.3.2012 Az. 10 ZB 11.1396 RdNr. 9 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 11.04.2013 - 4 Bf 141/11

    Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung eines rechtskräftig Verurteilten

    Dass gegen den Betroffenen bei Anordnung der Maßnahme ein Ermittlungsverfahren als Beschuldigter geführt werden muss, besagt insoweit lediglich, dass dieses Ermittlungsverfahren den Anlass für die Anordnung darstellt, aus dessen Erkenntnissen sich auch die gesetzlich geforderte Notwendigkeit der Anordnung herleiten lässt (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.10.1982, 1 C 29/79, BVerwGE 66, 192, juris, Rn. 26 ff.; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 23.11.2005, 6 C 2/05, NJW 2006, 1225, juris Rn. 20; VGH München, Beschl. v. 28.11.2012, 10 ZB 12.1468, juris Rn. 6; OVG Lüneburg, Urt. v. 28.9.2006, 11 LB 53/06, NordÖR 2007, 76, juris Rn. 23; OVG Berlin, Beschl. v. 24.6.2004, 1 S 76.03, juris Rn. 9).
  • VG Freiburg, 17.10.2013 - 4 K 2191/12

    Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung wegen Ladendiebstahls;

    Dies liegt darin begründet, dass im Rahmen des § 81b 2. Alt. StPO Anfertigung, Aufbewahrung und systematische Zusammenstellung erkennungsdienstlicher Unterlagen in kriminalpolizeilichen Sammlungen nicht für die Zwecke eines konkreten Strafverfahrens erfolgen, sondern nach ihrer gesetzlichen Zweckbestimmung der Strafverfolgungsvorsorge dienen, mit der Folge, dass ein unmittelbarer Zweckzusammenhang zwischen der Beschuldigteneigenschaft des Betroffenen und den gesetzlichen Zielen der Aufnahme und Aufbewahrung der erkennungsdienstlichen Unterlagen nicht besteht (BVerwG, Urteil vom 23.11.2005 - 6 C 2/05 -, juris; Urteil vom 19.10.1982 - 1 C 29/79 -, juris; OVG Hamburg, Urteil vom 11.04.2013 - 4 Bf 141/11 -, juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 28.11.2012 - 10 ZB 12.1468 -, juris; Nieders. OVG, Urteil vom 28.09.2006 - 11 LB 53/06 -, juris).
  • VG München, 27.03.2019 - M 7 K 17.4047

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

    Das Gewicht des öffentlichen Interesses an der Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen bemisst sich nicht nur an der Schwere der in der Vergangenheit erfolgten Anlasstat, sondern auch nach dem Gewicht und der Wahrscheinlichkeit derjenigen Straftaten, bei denen der Betroffene zukünftig zum Kreis der potenziellen Beteiligten gehören kann und zu deren Aufklärung die anzufertigenden Unterlagen dienen sollen (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2012 - 10 ZB 12.1468 - juris Rn. 8).
  • VG Neustadt, 18.09.2017 - 5 K 889/16

    Gewicht des öffentlichen Interesses an der Durchführung erkennungsdienstlicher

    Das Gewicht des öffentlichen Interesses an der Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen im Fall des Betroffenen bemisst sich dabei nicht so sehr an der Schwere der konkreten Anlasstat, sondern vielmehr nach dem Gewicht und der Wahrscheinlichkeit derjenigen Straftaten, bei denen der Betroffene zukünftig zum Kreis der potentiellen Beteiligten gehören kann und zu deren Aufklärung die anzufertigenden Unterlagen dienen sollen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. August 2017 - 7 A 11131/17.OVG - Bay. VGH, Beschluss vom 28. November 2012 - 10 ZB 12.1468 -, juris).
  • VGH Bayern, 05.01.2017 - 10 ZB 14.2603

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung trotz Einstellung des

    Der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft infolge der Beendigung des Strafverfahrens durch Einstellung, Verurteilung oder Freispruch lässt daher die Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen grundsätzlich unberührt (st. Rspr.; vgl. BayVGH, B. v. 2.4.2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 5; BayVGH, U. v. 12.11.2013 - 10 B 12.2078 - juris Rn. 19; BayVGH, B. v. 28.11.2012 - 10 ZB 12.1468 - juris Rn. 6).
  • VG Ansbach, 20.10.2016 - AN 5 K 15.00266

    Erkennungsdienstliche Behandlung eines Graffiti-Sprühers aus der

    Die daher von der Norm vorausgesetzte Notwendigkeit der erkennungsdienstlichen Maßnahmen bemisst sich dementsprechend danach, ob der Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist, Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen fördern könnten, wobei sie den Betroffenen sowohl überführen als auch entlasten können (vgl. BVerwG, U.v. 23.11.2005 - 6 C 2/05 - juris, Rn. 22; BayVGH, B.v. 28.11.2012 - 10 ZB 12.1468 - juris, Rn. 3; B.v. 27.12.2010 - 10 ZB 10.2847 - juris, Rn. 8).
  • VG Würzburg, 29.03.2019 - W 9 K 18.476

    Zur Rechtmäßigkeit eines Bescheids über die Anordnung einer erkennungsdienstliche

    Der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft infolge der Beendigung des Strafverfahrens durch Einstellung, Verurteilung oder Freispruch lässt die Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen unberührt (st. Rspr.; vgl. BayVGH, B.v. 2.4.2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 6; BayVGH, U.v. 12.11.2013 - 10 B 12.2078 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 28.11.2012 - 10 ZB 12.1468 - juris Rn. 6).
  • VG Saarlouis, 05.11.2018 - 6 L 1139/18

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen; rechtswidrige Anordnung

    OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.08.2017, 7 A 11131/17.OVG; Bay. VGH, Beschluss vom 28.11.2012, 10 ZB 12.1468, juris.
  • VG München, 08.01.2019 - M 7 K 17.1334

    Anordnung erkennungsdienstlicher Behandlung

    Das Gewicht des öffentlichen Interesses an der Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen bemisst sich nicht nur an der Schwere der in der Vergangenheit erfolgten Anlasstat, sondern auch nach dem Gewicht und der Wahrscheinlichkeit derjenigen Straftaten, bei denen der Betroffene zukünftig zum Kreis der potenziellen Beteiligten gehören kann und zu deren Aufklärung die anzufertigenden Unterlagen dienen sollen (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2012 - 10 ZB 12.1468 - juris Rn. 8).
  • VG Ansbach, 15.09.2016 - AN 5 S 15.1463

    Erkennungsdienstliche Behandlung zur Strafverfolgungsvorsorge

    Die daher von der Norm vorausgesetzte Notwendigkeit der erkennungsdienstlichen Maßnahmen bemisst sich dementsprechend danach, ob der Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, währenddessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist, Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen fördern könnten, wobei sie den Betroffenen sowohl überführen als auch entlasten können (vgl. BVerwG, U.v. 23.11.2005 - 6 C 2/05 - juris, Rn. 22; BayVGH, B.v. 28.11.2012 - 10 ZB 12.1468 - juris, Rn. 3; B.v. 27.12.2010 - 10 ZB 10.2847 - juris, Rn. 8).
  • VG München, 14.08.2013 - M 7 K 12.3618
  • VG Würzburg, 03.12.2021 - W 9 K 21.383

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

  • VG Ansbach, 25.06.2015 - AN 5 S 15.00126

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Graffiti; "Ultra" - Szene; Verdacht auf

  • VG Würzburg, 18.05.2018 - W 9 K 16.636

    Erkennungsdienstliche Behandlung

  • VG München, 11.11.2015 - M 7 K 14.505

    Rechtmäßige Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung aufgrund

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